Hallo zusammen!

Ich halte mein Blog normalerweise weitestgehend Englisch, jedoch möchte ich heute einen rein deutschen Artikel veröffentlichen, denn er richtet sich in erster Linie an das deutsche Publikum.

Seit Wochen ist das Thema “Internetzensur gegen Kinderpornographie” in vieler Leute Munde. Das Thema geistert durch zahlreiche Blogs, hat bereits mehrfach seinen Weg in den Heise-Newsticker geschafft und wurde auch vom Chaos Computer Club aufgegriffen. Frau von der Leyen hat es sich sogar nicht nehmen lassen, zu Vorwürfen in Online-Blogs persönlich Stellung zu nehmen.

Heutiger Heise-Online-Artikel, welcher wertfrei behauptet, 92 Prozent der deutschen Bürger seien für die Internetsperren gegen Kinderpornographie, bringt mich dazu, das Thema nochmals persönlich und diesmal in Form einer Umfrage aufzugreifen.

Ich beginne mit folgender, recht einfach klingender Frage:

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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt fest, dass in Deutschland Presse- und Meinungsfreiheit herrscht und dass insbesondere keine Zensur stattfindet. Das ist auch gut so! In z. B. kommunistisch orientierten Staaten wie China oder auch russischen Nationen werden Informationen häufig unterdrückt, um das eigene Land besonders von westlichen Einflüssen frei zu halten. Erinnern wir uns an die Tibet-Problematik während der vergangenen Olympischen Spiele auf dem asiatischen Kontinent. Daher folgende Frage:

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Ich persönlich halte eine wert- und zensurfreie Presse für ausgesprochen wichtig. Ebenso wichtig erscheint mir, unsere Gesellschaft vor Kriminalität (und insb. auch vor Kinderpornographie und damit dem Missbrauch von Kindern) zu schützen. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Aber ist die Sperrung von fragwürdigen Internetseiten der richtige Weg?

Schauen wir uns mal kurz an, was unsere Regierung (bzw. das Ministerium von Frau von der Leyen) zum Thema “wie kommt eine Internetseite auf die schwarze Liste?” hat verlauten lassen: nicht viel. Eigentlich ist so gut wie gar nichts darüber bekannt. Es wurden weder Einzelheiten bzgl. der Überprüfung von den Sperrlisten noch über deren Beurteilung bekanntgegeben. Unterliegt die Entscheidung ggf. der Willkür von Einzelpersonen ohne Rücksprache mit Webseitenbetreibern? Eine der wohl besten Kurzzusammenfassung findet sich bei Wikipedia. Darunter z. B.:

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem einen Eingriff in vier Grundrechte:

  1. Fernmeldegeheimnis
  2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  3. Informationsfreiheit
  4. Berufsfreiheit (des Providers)

Die Internetanbieter sollen laut dem Gesetz verpflichtet werden, die vom Bundeskriminalamt erstellten Sperrlisten geheim zu halten. Entsprechend einer nachträglichen Änderung des Gesetzentwurfs unter Justizministerin Brigitte Zypries sollen Zugriffsversuche auf diese Seiten auch zeitgleich protokolliert und zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden können.

Stellen wir uns vor, wir betreiben eine Webseite mit einem Forum, einem Blog, einem Gästebuch oder einem ähnlichen interaktiven Dienst. Trotz sorgfältiger Spam-Schutz-Massnahmen können wir nicht unterbinden, dass dort jemand (ggf. versteckte oder verschlüsselte) Informationen hinterlässt, die im schlimmsten Fall sogar einen Link zu einer Website mit kinderpornographischem Inhalt enthalten können.

Sind wir davor geschützt, dass Bundesbehörden unsere eventuell gewinnbringende Webseite sperren und sogar ein Strafverfahren gegen uns einleiten? Darüber ist bislang nichts bekannt. In anderen Ländern, die auch bereits mit ähnlichen Mechanismen herumexperimentiert haben, sind bereits mehrfach “normale” Internetseiten gesperrt worden.

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Wie schaut es mit uns als Internetnutzer aus? Bin ich eigentlich jederzeit und 100%ig davor sicher, auf einer Website mit “schlimmem” Inhalt zu landen? In Zeiten von URL-Verkürzungsdiensten, von versteckten Popups und von im Hintergrund geladenen Inhalten können wir oft gar nicht mehr sicherstellen, woher die Informationen kommen, die unser Browser darstellt. Gefällt uns der Inhalt nicht, so klicken wir ihn in der Regel weg. Aber was, wenn es dann bereits zu spät ist? Wenn uns jemand einen Link geschickt hat, dessen Zieladresse sich auf den berüchtigten Sperrlisten befindet?

Inzwischen ist entgegen ersten Aussagen doch bekannt geworden, dass Zugriffe auf gesperrte Webseiten zentral gespeichert, ausgewertet und strafrechtlich verfolgt werden. Heute geklickt, morgen steht die Polizei mehr oder weniger freundlich vor unserer Tür, durchsucht unsere harmlose Wohnung und beschlagnahmt kurzerhand – abgesichert durch Frau von der Leyens Gesetzentwurf – unsere Computertechnik. Wie finden wir das?

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Und es gibt noch zahlreiche weitere Missverständnisse und Lücken in dem Gesetzentwurf zur Sperrung von Internetseiten gegen Kinderpornographie. Technisch funktioniert das Ganze so, dass die Aufrufe der fraglichen Webseiten auf Provider-Ebene durch die Beantwortung von DNS-Anfragen (Anm.: DNS ist quasi das “Telefonbuch” für das Internet, (fast) jeder Webseitenaufruf sucht einmal in diesem Internet-Telefonbuch) umgeleitet werden sollen.

Dies stellt eindeutig eine Zensur dar, denn ohne unser Wissen werden uns nicht die Informationen präsentiert, die wir angefordert haben. Und darüber hinaus ist diese technische Massnahme eher lachhaft denn wirkungsvoll, da die Sperren für technisch versierte Nutzer mit Leichtigkeit umgangen werden können und selbst technisch weniger erfahrene Nutzer diese Sperren dank etlicher Anleitungen ebenfalls aushebeln können.

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An dieser Stelle komme ich noch einmal auf die Eingangsfrage zurück und bin gespannt, ob meine Darlegungen dem einen oder anderen Besucher die Augen geöffnet haben und er die Frage nach dem Sinn von Internetsperren bzw. nach deren Wirkung nun anders beantwortet:

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Vielen Dank für die Teilnahme!

Meine abschliessende und persönliche Meinung: Kinderpornographie ist ebenso verabscheuungswürdig wie jede andere Art von Kindesmissbrauch. Die Sperrung von Webseiten nach dem Vorhaben von Frau von der Leyen löst das Problem allerdings keinesfalls. Es handelt sich lediglich um ein sehr pressetaugliches Wahlkampfthema.

Guten Abend!

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